Tischtennis Bezirk Heilbronn - Bericht: Steht man als Übungsleiter wirklich mit einem Bein im Gefängnis?

Lehrwesen / Allgemeines

Steht man als Übungsleiter wirklich mit einem Bein im Gefängnis?

Antworten auf die 50 von ÜL am häufigsten gestellten Rechtsfragen

Liebe Übungsleiterinnen, liebe Übungsleiter,
geflügelte Worte wie „Der Übungsleiter steht immer mit einem Bein im Gefängnis“ regen immer wieder die Diskussion über Fragen der Rechte, Pflichten und der Verantwortung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern an. Diskussionen wie auch Publikationen – vor allem in der Boulevardpresse – lösen darüber hinaus Unsicherheiten aus, die Übungsleiter/innen belasten. Basis hierfür ist dabei häufig Unwissenheit über die genauen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben sowie fehlende Informationen über den Versicherungsschutz.
Wir wollen mit dieser Broschüre dazu beitragen, diese Unsicherheiten zu beseitigen und Fragen zu beantworten, die häufiger an den Landes- SportBund Nordrhein-Westfalen und das Versicherungsbüro bei der Sporthilfe bestellt werden. Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre die Sicherheit geben, sich richtig zu verhalten und sich in Ihrem ehrenamtlichen oder nebenamtlichem Engagement nicht durch unbegründete „Angstmacherei“ verunsichern zu lassen. Sollten sich für Sie weitere als die aufgelisteten Fragen stellen, so können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden Ihnen nach bestem Wissen helfen.
Weiterhin viel Spaß und Erfolg bei Ihrer Tätigkeit im Verein!

Quelle: WLSB




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