Tischtennis Bezirk Heilbronn - Bericht: Neue Klebereglung

Informationen / Regelwerk

Neue Klebereglung

 

Kleberegelung

Internationale Tischtennisregeln B

2.4 Kleben


2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.


2.4.2 Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden bei Welt- und Olympischen
Titelwettbewerben, bei Pro-Tour-Turnieren und Veranstaltungen des Jugend-Circuit
durchgeführt. Ein Spieler, bei dem festgestellt wird, dass sein Schläger ein solches
Lösungsmittel enthält, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen und seinem Verband gemeldet werden.


2.4.3 Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss bei allen ITTF-Veranstaltungen ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden.

Anm.: "Austragungsstätte" bedeutet das gesamte Spielgebäude sowie das Gelände, auf dem das Gebäude steht, einschließlich Eingangsbereich, Parkplatz und ähnliche Einrichtungen. Wettspielordnung des DTTB

Wettspielordnung des DTTBAllgemeines 
Spielregeln
Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die Internationalen Tischtennisregeln
(Teile A und B) entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts Anderes geregelt ist.
...
Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel können bei allen Veranstaltungen durchgeführt werden.
Die Tests dürfen nur mit ITTF-anerkannten Testgeräten und durch geprüfte Schiedsrichter vorgenommen werden. Sie sollen vor einem Spiel vorgenommen werden. Dann kann ein Schläger, der schädliche flüchtige Lösungsmittel aufweist, einmal ausgetauscht werden.

Bei begründetem Verdacht entscheidet der Oberschiedsrichter, ob eine Schläger-Kontrolle nach einem Spiel durchgeführt wird.
Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn nach dem Spiel durch einen Test mit einem ITTF-anerkannten Testgerät festgestellt wird, dass der Schläger eines Spielers schädliche flüchtige Lösungsmittel enthält.
Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel durch einen Test mit einem ITTF-anerkannten Testgerät festgestellt wird, dass der Schläger eines Spielers schädliche flüchtige Lösungsmittel enthält und der Spieler sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen bzw. der Austausch-Schläger ebenfalls schädliche flüchtige Lösungsmittel enthält.


Internationale Tischtennis-Regeln A (Neu)

4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert. Hauptargument für die vorgenannten Bestimmungen ist der Gesundheitsschutz der Spieler. Insofern fordern die ITTF und der DTTB alle Spieler auf, keine Kleber oder sonstigen Materialien mehr zu verwenden, die sog. schädliche flüchtige Lösungsmittel enthalten. Dieser Forderung wird durch die oben aufgeführten Regelungen Rechnung getragen. Die Zulassung von Klebern ist von der ITTF eingestellt worden. Die Verantwortung für die Verwendung von Klebern, aber auch anderer Materialien (z.B. Kantenbänder, Belagreiniger etc.) ohne sog. schädliche flüchtige Lösungsmittel ist auf den Spieler übertragen worden. Insofern wird bei Kontrollen der komplette Schläger auf Lösungsmittel getestet. Veränderungen der Spieleigenschaften der Beläge (Ausnahme alterungsbedingt) sind verboten. Hierzu zählen ausdrücklich auch die sog. Tuner und Booster, die inzwischen von nahezu allen Tischtennis-Firmen aus dem Programm genommen worden sind und bald ganz vom Markt verschwinden werden.
Das DTTB-Klebeverbot in umschlossenen Räumen endet am 30.08.2008, da gesundheitsschädliche Kleber ja nicht mehr verwendet werden dürfen. Kleben mit Flüssigklebern (ohne schädliche flüchtige Lösungsmittel) zur Befestigung von Belägen ist ab 01.09. ausschließlich in dafür eingerichteten Kleberäumen zulässig (siehe auch ITTF-Regel 2.4.3). Wird ein Spieler beim Kleben mit Flüssigklebern (ohne schädliche flüchtige Lösungsmittel) außerhalb des ausgewiesenen Kleberaumes erwischt, so erteilt ihm der Oberschiedsrichter eine förmliche Verwarnung. Im Wiederholungsfall kann der Oberschiedsrichter Disziplinarmaßnahmen anordnen (ITTF-Regel B 3.1.2.12)

Kontrollen auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden mit dem von der ITTF anerkannten ENEZ-Testgerät durchgeführt. Neben den Lösungsmitteltests werden auch Messungen der Belagdicke vorgenommen. Beläge dürfen maximal 4,0 mm dick sein. Booster führen unter anderem dazu, dass die Beläge aufgebläht werden und die zulässige Dicke von 4,0 mm überschritten wird. Kontrollen sollen vor den Spielen durchgeführt werden, dann könnte der Schläger noch einmal gewechselt werden. Kontrollen nach den Spielen gibt es, wenn “konkrete Verdachtsmomente“ vorliegen. Ein Positivtest würde dann zum Verlust dieses einen Spieles führen. Gleiches gilt bei einem positiven Test vor dem Spiel, wenn der betroffene Spieler sich weigert, den Schläger zu wechseln oder der Ersatzschläger ebenfalls positiv getestet wird.

Auf Bundesebene (Deutsche Meisterschaften, Bundesranglistenturniere, Bundesligen) liegt die Verantwortung für die Kontrollen beim DTTB. Kontrollen auf darunter liegenden Ebenen obliegen der jeweilig zuständigen Organisation. Sofern bei einem Mannschaftsspiel kein Kontrolleur vor Ort ist, man aber einen Verstoß gegen die Kleberegelungen feststellt, sollte der Mannschaftsführer einen Protest auf dem Spielberichtsbogen vermerken. Die spielleitende Stelle muss sich dann damit beschäftigen und könnte zum Beispiel zu einem der nächsten Spiele einen Kontrolleur entsenden.

Für den Ablauf der Kontrollen gilt bundesweit die folgende Handlungsrichtlinie des DTTBSchiedsrichterausschusses:

Handlungsrichtlinie Klebekontrollen:
Kernpunkte der neuen Regel im Bereich des DTTB sind:
- Kontrollen auf schädliche flüchtige Lösungsmittel können bei allen Veranstaltungen durchgeführt werden.
- Kontrollen nur durch dafür von der zuständigen Stelle eingesetzte geprüfte Schiedsrichter.
- Freiwillige Kontrollen möglichst vor Turnierbeginn oder vor einem Meisterschaftsspiel, bei positivem Befund einmalige Möglichkeit des Schlägerwechsels.
- Kontrollen möglichst vor dem Spiel, bei positivem Befund einmalige Möglichkeit des
Schlägerwechsels.
- Kontrollen nach dem Spiel nur in begründeten Verdachtsmomenten nach Entscheidung des Oberschiedsrichters/eingesetzten Kontrolleurs, bei positivem Befund Verlust dieses einen Spiels.

Grundsätze für die Klebekontrollen
- Die Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt.
- Auswahl der zu testenden Schläger nach dem Zufallsprinzip durch den Oberschiedsrichter/eingesetzten Kontrolleur (jeweils alle an einem Spiel beteiligten Spieler).
- Die Kontrollen finden ausnahmslos im jeweiligen Spielraum (der Box), möglichst vor dem Einspielen, statt.
- Der betroffene Spieler muss den Test verfolgen.
- Ein negativ getesteter Schläger bleibt auf dem Spieltisch liegen, damit er nicht ausgewechselt werden kann.
- Ein positiv getesteter Schläger wird nicht konfisziert, er verbleibt beim Spieler bzw. muss ausgewechselt werden (nur ein neuer Schläger möglich).


Allgemeine Hinweise
- Lösungsmittel sind nicht nur in Klebern enthalten, sondern auch im Belag selbst, in Belagreinigern oder auch im Kantenband. All diese Dinge können zum positiven Test führen. Die ITTF empfiehlt daher, neue Beläge vor der ersten Verwendung drei Tage lang auszulüften.
- Die Verwendung eines Schlägers, der positiv getestet wird, ist verboten, unabhängig davon, was zu dem Positivtest geführt hat.
Der DTTB appelliert im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Wettbewerbsgleichheit an alle Spieler, die vorgenannten Regelungen einzuhalten. Die Tischtennis-Firmen haben die Spielmaterialien in den letzten Monaten enorm weiterentwickelt. Für die meisten Spieler dürfte es keinen messbaren Unterschied zu frischgeklebten Belägen mehr geben. Die Entwicklung der Spielmaterialien wird zudem weiter vorangetrieben.

DTTB, Frankfurt am Main, den 07.08.08